Alter für Benutzung von Scooter ohne Begleitperson gesenkt
Am 1. April tritt die 30. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, mit der sich auch einige Vorschriften für Kinder ändern. Die Nutzung von Scootern ohne Antrieb ist dann ab dem achten Geburtstag erlaubt. Bisher musste man laut ÖAMTC mindestens zwölf Jahre alt oder in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Begleitperson sein bzw. mindestens zehn und im Besitz eines Radfahrausweises.
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