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Betrugsprozess: 30 Monate Haft für Geschäftsführer

Zwei ehemalige Geschäftsführer zu 30 Monaten Haft und 18 Monaten bedingt verurteilt. Es geht um grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, betrügerischen Krida und schweren Betrug. Urteile sind nicht rechtskräftig.

Zwei ehemalige Geschäftsführer eines Kärntner Bauunternehmens sind am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt schuldig gesprochen worden.
© KLZ/Weichselbraun
Zwei ehemalige Geschäftsführer eines Kärntner Bauunternehmens sind am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt schuldig gesprochen worden.