Betrugsprozess: 30 Monate Haft für Geschäftsführer
Zwei ehemalige Geschäftsführer zu 30 Monaten Haft und 18 Monaten bedingt verurteilt. Es geht um grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, betrügerischen Krida und schweren Betrug. Urteile sind nicht rechtskräftig.