VfGH bestätigt Verbot der Auslandsfinanzierung für Imame
Das im Islamgesetz 2015 festgeschriebene Verbot der Auslandsfinanzierung für Imame ist nicht verfassungswidrig. Dies stellte der VfGH fest - und wies damit die Beschwerde türkischer Imame gegen ihre Ausweisung aus diesem Grund ab. Nicht vom Verbot umfasst seien allerdings die Unabhängigkeit der Religionsgemeinschaft nicht beeinträchtigende Zuwendungen ausländischer Privater, merkte der VfGH an.
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