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Blümel: Maßgebliche Verlängerung nur bei gutem Grund

Gegen kürzere Fristerstreckung "würde sich kaum jemand sträuben", sagt Europaminister Gernot Blümel in Brüssel. Eine maßgebliche Verlängerung sei nur aus gutem Grund vorstellbar.

Noch kein Schreiben vom May: Gernot Blümel
© APA/ROBERT JAEGER
Noch kein Schreiben vom May: Gernot Blümel