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Auf Tierquälerei soll künftig Tierhaltungsverbot folgen
Gerichtlich festgestellten Tierquälern soll in Zukunft Tierhaltung verboten sein. Die dementsprechende "Kann"-Bestimmung soll durch ein "Muss" ersetzt werden. Darauf haben sich die Tierschutzreferenten der Bundesländer am Freitag bei einem Treffen in Lochau (Bez. Bregenz) geeinigt. Nun sollen einheitliche Kriterien für die Verhängung eines diesbezüglichen Tierhaltungsverbots ausgearbeitet werden.