"karlvonhabsburg.at" verstößt gegen Adelsaufhebungsgesetz
Kaiserenkel Karl Habsburg verstößt mit dem Namen seiner Homepage "karlvonhabsburg.at" gegen das Adelsaufhebungsgesetz, das Adelsnamen - also das "von" - verbietet. Das hat das Wiener Landesverwaltungsgericht feststellt - aber die vom Magistrat Wien-Landstraße dafür verhängte Strafe aufgehoben. Denn Strafe könne nicht verhängt werden, weil der Betrag in dem Gesetz aus 1919 in Kronen angegeben ist.
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