Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wirtschaft & Geld EU-Spirituosenverordnung: Obstler bleibt ObstlerSchnapsbrenner können aufatmen: Sie dürfen dem Obstler weiterhin andere Früchte als Äpfel und Birnen zumischen. Außerdem wird der Begriff EU-weit geschützt. © (c) Thomas Söllner - stock.adobe.com (Thomas Söllner)Obstler wird EU-weit geschütztvor 7 Jahren13. März 2019 um 12:19