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Neue Lohnförderung für Menschen mit Behinderungen
Das Sozialministerium hat am Freitag eine neue Lohnförderung für Dienstgeber zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen vorgestellt. Mit dieser sogenannten "Inklusionsförderung" können Dienstgeber bei der Neuaufnahme von begünstigten Behinderten, die über eine Eingliederungsbeihilfe vom AMS gefördert wurden, für ein Jahr eine Unterstützung in Höhe von 30 Prozent des Bruttogehaltes beziehen.