Verbotsgesetz-Prozess: Gericht wies Antrag auf Einweisung ab
In Krems ist am Montag ein Verbotsgesetz-Prozess nach einem OGH-Urteil teilweise neu verhandelt worden. Die Geschworenen stimmten - im Gegensatz zu 2018 - dafür, dass der 67-Jährige nicht zurechnungsfähig sei. Das Gericht wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ab. Der Mann wurde in Folge enthaftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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