Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wirtschaft & Geld Arbeitgeber kann im Fasching Verkleidung anordnenIn immer mehr Unternehmen wird von Mitarbeitern verlangt, dass sie speziell am Faschingsdienstag verkleidet zur Arbeit erscheinen. Es gibt aber auch Grenzen. © iagodina - FotoliaEin Clownkostüm ist laut Arbeitnehmervertretern zulässig vor 8 Jahren19. Februar 2019 um 05:30