Auf Bekannte eingestochen: Einweisung in Anstalt beantragt
Der Angeklagte soll im Oktober 2018 auf zwei Bekannte eingestochen haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Betroffenen wegen dessen psychischer Erkrankung in eine Anstalt einweisen zu lassen. Laut Gutachten war er zur Tat nicht zurechnungsfähig.