Patient vernachlässigt: Wiener Heimhelferin verurteilt
Weil sie einen dementen, bettlägerigen Patienten unzureichend betreut haben soll, ist eine Heimhelferin am Montag am Landesgericht für Strafsachen verurteilt worden. Die 55 Jahre alte Frau erhielt wegen gröblicher Vernachlässigung (§ 92 StGB) eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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