Arbeitslosen steht Kindergeld für Nachwuchs im EU-Ausland zu
EU-Bürger mit Kindern im EU-Ausland haben auch bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Kindergeld in dem Staat, in dem sie wohnen. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Die Familienleistungen für Kinder in einem anderen Mitgliedstaat könnten nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Berechtigte eine Beschäftigung ausübe, erklärte der EuGH.