Wer verwitwet ist, ein eigenes Einkommen bezieht und dafür auch seinen Krankenversicherungsbeitrag abliefert, stellt bei der Auszahlung seiner Witwer- bzw. Witwenpension mitunter mit großer Verwunderung fest: Für den Verstorbenen fallen Krankenversicherungsbeiträge an. Was dahinter steckt.