Landesgericht für Schrems-Klage gegen Facebook unzuständig
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGfZRS) hat sich für die Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook für unzuständig erklärt. Nach Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Datenschutzgesetz in Österreich sei nur noch die Datenschutzbehörde (DSB), nicht aber normale Gerichte für Datenschutzsachen zuständig, begründete dies das Gericht.
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