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Hausdurchsuchung muss Oberstaatsanwaltschaft gemeldet werden

Die Justiz hat erste Konsequenzen aus der Affäre ums Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gezogen: Die Oberstaatsanwaltschaft hat per Erlass die Berichtspflichten verschärft, berichtete die Rechercheplattform Addendum am Mittwoch. Demnach muss die Korruptionsstaatsanwaltschaft seit Jahresbeginn Hausdurchsuchungen drei Tage vorher an ihre Oberbehörde melden.

© APA (Archiv)