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20 Verurteilungen wegen Cybermobbings in zwei Jahren

Seit 2016 ist "Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems" strafbar. Bisher hat die Justiz das nur spärlich wahrgenommen, zeigt eine aktuelle Anfragebeantwortung.

Bundesregierung und Experten beim Gipfel gegen Gewalt im Netz.
© APA/HANS PUNZ
Bundesregierung und Experten beim Gipfel gegen Gewalt im Netz.
Georg Renner