Die Steiermark hat - anders als andere Länder - ein Gewaltschutzgesetz, in dem das Recht auf einen Platz im Frauenhaus verankert ist. Am kommenden Dienstag wird darüber beraten, ob die Gewaltschutzmaßnahmen ausreichend sind und wie man in Bezug auf den Mehrbedarf mit dem Bund kooperiert.
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