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Polnisches Gericht: Holocaust-Gesetz teilweise rechtswidrig
Polens Verfassungsgericht hat am Donnerstag einen Passus des "Holocaust-Gesetzes" für rechtswidrig erklärt, der etwa positive Äußerungen über Taten ukrainischer Nationalisten unter Strafe stellt. Die Bezeichnung "ukrainische Nationalisten" und weitere in der Novelle enthaltenen Begriffe seien unpräzise formuliert, so dass deren Anwendung gegen Grundsätze korrekter Gesetzgebung verstoßen könne.