Was recht ist, ist Recht

Die Freude am neuen Eigenheim kann durch Enttäuschung getrübt werden, wenn es Baumängel gibt. Rechtsberatung kann vor größeren Schäden helfen!

Bei Baumängeln ist  effektive rechtliche Hilfe Gold wert
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Bei Baumängeln ist effektive rechtliche Hilfe Gold wert

Jeder, der schon einmal ein Haus gebaut hat, weiß: Baumängel sind nicht immer zu vermeiden und gehören damit zum Hausbau dazu. Steht auf der anderen Seite ein grosses Unternehmen mit entsprechenden Möglichkeiten, den eigenen Standpunkt durchzusetzen, kann es für den Häuslbauer dann schon manchmal recht eng werden, wenn es darum geht, die eigenen Rechte zu wahren.

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kaufvertrag abklären lassen

Effektive Beratung und rasche Hilfe durch einen Rechtsanwalt ist hier der erste wichtige Schritt zur Vermeidung eines grösseren Schadens. Besteht zudem die Gefahr, dass der Mangel durch weitere Arbeiten später nicht mehr eindeutig feststellbar ist, kann dieser für seinen Klienten beim zuständigen Bezirksgericht einen sogenannten Beweissicherungsantrag einbringen.

In diesem Verfahren wird ein gerichtlicher Sachverständiger damit beauftragt, den gegenwärtigen Zustand eines Bauwerkes festzustellen und zu dokumentieren. Damit kann in einem späteren Gerichtsverfahren über den Mangel vermieden werden, dass entweder nicht mehr beurteilt werden kann, ob die Ausführung mangelhaft war oder dass Bauteile bei der Prüfung beschädigt werden müssen, um die Ursache für den Mangel überhaupt feststellen zu können.
Wichtig ist es auch, über die jeweiligen Gewährleistungsfristen Bescheid zu wissen. Diese betragen bei unbeweglichen Sachen drei Jahre ab Übergabe, bei beweglichen Sachen zwei Jahre. Was von Gerichten als beweglich oder unbeweglich angesehen wird, ist aber manchmal schwierig zu lösen. Auch hier lohnt sich die rechtzeitige Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes, um zu verhindern, dass die Gewährleistungsfrist letztendlich versäumt wird.

Im Übrigen hilft es auch nichts, wenn mit dem ausführenden Unternehmen während der Gewährleistungsfrist Verhandlungen über die Behebung des Mangels geführt werden, ohne dass dieser innerhalb der Frist behoben oder vom Unternehmer ausdrücklich anerkannt wird. Um den Gewährleistungsanspruch nicht zu verlieren, muss die Klage vom Bauherren nämlich spätestens am letzten Tag der Frist beim zuständigen Gericht eingebracht werden. Ansonsten ist der Anspruch erloschen.
Vor der Planung des neuen Eigenheims muss die Suche und der Kauf eines geeigneten Grundstückes als Bauplatz bereits abgewickelt sein. Damit sich der Bauherr auch hier in einem rechtssicheren Rahmen bewegt, macht es Sinn, den Kaufvertrag von einem Experten, wie einem Rechtsanwalt, erstellen zu lassen. Rechtsanwälte vertreten nämlich nicht nur vor Gericht, sondern erstellen auch Kaufverträge, berechnen die aus dem Kauf resultierenden Steuern und Abgaben und führen den Kaufvertrag im Grundbuch durch. Als Treuhänder sorgen sie dafür, dass der Kaufpreis erst dann an den Verkäufer ausbezahlt wird, wenn sichergestellt ist, dass der Käufer vereinbarungsgemäß als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann.
Nähere Informationen unter www.rakstmk.at

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