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Private Braunbärenhaltung ist jetzt verboten

Während die Haltung von gefährlichen Wildtieren, darunter auch Großbären, durch Private nach der 2. Tierhaltungsverordnung zwar generell verboten ist, waren die Braunbären davon bis vor Kurzem ausgenommen.

Sujetbild: Braunbär
© EPA
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