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Warum der Prozess gegen die RZ-Pellets-Chefs abberaumt wurde

Im Verfahren gegen Dietmar Riegler und Otto Zechmeister, denen die Staatsanwaltschaft Begünstigung eines Gläubigers vorwirft, wurde ein neuer Gutachter bestellt. Weitere Beweisanträge vorgelegt.

Für Dietmar Riegler und Otto Zechmeister gilt die Unschuldsvermtung
© KLZ/Schmerlaib
Für Dietmar Riegler und Otto Zechmeister gilt die Unschuldsvermtung
Wolfgang Fercher
Chefredakteur Kärnten & Osttirol