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Leiter der Asylbehörde: „Kriminalität alleine ist noch kein Abschiebegrund“

Kriminelles Verhalten kann in Österreich zu einer Aberkennung der Aufenthaltsgenehmigung führen. Nikolaus Westreicher vom Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, klärt auf.

© Robert Lenhard
Leonhard Doppler