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VfGH hat keine Bedenken bei oö. Mindestsicherungs-Deckelung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Montagabend bestätigt, dass er die oberösterreichische Mindestsicherungs-Regelung in weiten Teilen bestätigt hat. Sie trage dem Gleichheitsgrundsatz im Wesentlichen Rechnung. Denn anders als im - im März aufgehobenen - niederösterreichischen Gesetz sei trotz grundsätzlichem Deckel von 1.512 Euro pro Person ein bestimmter Betrag vorgesehen.

© APA