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Totes Baby in NÖ: Keine Beschwerde gegen Enthaftung

Nach dem Fund eines toten Babys in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) wird die Staatsanwaltschaft Korneuburg keine Beschwerde gegen die Enthaftung der Mutter einlegen. Die 18-Jährige bleibt auf freiem Fuß, bestätigte Sprecher Friedrich Köhl am Dienstag einen "Heute"-Onlinebericht. Das Landesgericht Korneuburg war dem Antrag auf Untersuchungshaft am Sonntag nicht gefolgt.

© APA