Totes Baby in NÖ: Keine Beschwerde gegen Enthaftung
Nach dem Fund eines toten Babys in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) wird die Staatsanwaltschaft Korneuburg keine Beschwerde gegen die Enthaftung der Mutter einlegen. Die 18-Jährige bleibt auf freiem Fuß, bestätigte Sprecher Friedrich Köhl am Dienstag einen "Heute"-Onlinebericht. Das Landesgericht Korneuburg war dem Antrag auf Untersuchungshaft am Sonntag nicht gefolgt.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.