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Bei vorzeitiger Entlassung kein Anspruch auf Mindestsicherung

Die geplante Mindestsicherungs-Reform enthält eine harte Folge für Straftäter. Ihnen soll bei vorzeitiger Entlassung die Mindestsicherung für die restliche theoretische Dauer der Freiheitsstrafe gestrichen werden.

Das Tor zur Freiheit führt künftig ins existenzielle Nichts
© APA/HELMUT FOHRINGER
Das Tor zur Freiheit führt künftig ins existenzielle Nichts