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Bundesheer-Spion nun doch in U-Haft genommen
Das Oberlandesgericht Linz gab der Berufung der Staatsanwaltschaft recht: Es bestehe unter anderem Tatbegehungsgefahr.

Das Oberlandesgericht Linz gab der Berufung der Staatsanwaltschaft recht: Es bestehe unter anderem Tatbegehungsgefahr.
