Ein Verwaltungsgericht in Kiew hat am 20. November 2018 ein Rechtsmittel von Peter Seisenbacher abgelehnt, das dieser Anfang des Jahres im Zusammenhang mit einem negativen Asylbescheid eingelegt hatte. Die Entscheidung, die am Donnerstag im ukrainischen Gerichtsregister veröffentlicht wurde, ist nicht rechtskräftig. Der österreichische Ex-Sportler kann innerhalb von 30 Tagen Berufung einlegen.