Bescheid für Wolfsvergrämung in Oberösterreich aufgehoben
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) hat einen Bescheid der Landesregierung, der Maßnahmen zur Vergrämung des Wolfes erlaubt hätte, aufgehoben. Er wurde wegen ungenügender Grundlagen zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen, wie das Gericht am Freitag in einer Presseausendung mitteilte.