Gerichtspsychiaterin: Die Angeklagten sind zurechnungsfähig
Gerichtspsychiaterin erstattete Montagvormittag ihr Gutachten. Die Angeklagten sind zurechnungsfähig. Der Zweitangeklagte sei aber nicht mehr gefährlich. Der Staatsanwalt zog daraufhin den Antrag auf Einweisung des Ex-Gendarmen zurück.