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Beim Schaukeln verletzt: Kein Schmerzensgeld für Pensionistin

Die Frau hatte ihren Enkel zum Gemeinde-Kinderspielplatz begleitet. Sie benützte selbst die Netzschaukel. Dabei blieb sie mit ihrem rechten Fuß hängen, brach sich das Sprunggelenk und musste danach operiert werden.

Sujetbild: Kinderspielplatz
© (c) AP (ANGELA TAGUE)
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