Beim Schaukeln verletzt: Kein Schmerzensgeld für Pensionistin
Die Frau hatte ihren Enkel zum Gemeinde-Kinderspielplatz begleitet. Sie benützte selbst die Netzschaukel. Dabei blieb sie mit ihrem rechten Fuß hängen, brach sich das Sprunggelenk und musste danach operiert werden.