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Bedingte Haft für Hitlergruß im Klagenfurter Fußballstadion
Ein Deutscher (33) ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt von einem Schwurgericht wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu einer bedingten Haft von zwölf Monaten und einer Geldstrafe von 300 Tagsätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Er hatte im Juni dieses Jahres bei einem Fußballspiel in Klagenfurt seinen rechten Arm zum Hitlergruß erhoben. Der Spruch der Geschworenen war einstimmig.