Pflegeregress: Vermögenszugriff laut VfGH "unzulässig"
Angesichts der mit 1. Jänner 2018 erfolgten Abschaffung des Pflegeregresses ist ein Zugriff auf das Vermögen von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen "jedenfalls unzulässig". Diese Klarstellung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem am Donnerstag ergangenen Beschluss getroffen. Zuvor hatte es in einigen Bundesländern mangels Ausführungsregeln des Bundes Zweifel daran gegeben.
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