Waffenverbot für Drittstaatsangehörige dürfte halten
Das im neuen Waffengesetz vorgesehene erweiterte Waffenverbot für Drittstaatsangehörige dürfte halten. Verfassungsrechtler sagten am Dienstag im ORF-Mittagsjournal, der Bann von Messern sowie Hiebwaffen für diese Personengruppe sei zulässig und keine Diskriminierung. Allerdings fielen darunter etwa keine Taschen- oder Küchenmesser, da auf diese der Waffenbegriff nicht anzuwenden sei.