Mutmaßlicher Mörder von Siebenjährige zurechnungsfähig
Der 16-Jährige, der am 11. Mai in Wien-Döbling ein sieben Jahre altes Mädchen erstochen haben soll, hat im Tatzeitpunkt eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung und eine Zwangsstörung aufgewiesen. Seine Diskretions- und Dispositionsfähigkeit waren allerdings nicht aufgehoben, somit waren Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit gegeben.
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