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Anwälte: Verschwiegenheit verfassungsrechtlich absichern
Die Rechtsanwälte fordern die verfassungsrechtliche Absicherung ihrer Verschwiegenheit. Für die gesamte ihre Mandaten betreffende Korrespondenz und Kommunikation müsse absoluter Geheimnisschutz mit strengem Verwertungsverbot gelten, der durch scharfe Strafen vor Verletzung geschützt ist, verlangen die neun Länderkammern und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) in einer Resolution.