Wieder Gebühren für berufstätige Langzeitstudenten
Das am 1. Oktober startende neue Studienjahr bringt wieder Studiengebühren für berufstätige Langzeitstudenten. Betroffen sind Erwerbstätige, die die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten. Die Universitäten haben sich allerdings darauf verständigt, mittels einer Stipendienlösung einem Teil davon die Gebühren zu erstatten.
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