Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

BVT-Ausschuss: Innenminister muss weitere Akten vorlegen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Konflikt um die Aktenlieferungen des Innenministeriums an den BVT-Untersuchungsausschuss dem Antrag der drei Oppositionsparteien zum Teil recht gegeben. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) muss damit dem U-Ausschuss weitere Dokumente nachliefern, heißt es in der am Montag veröffentlichten Entscheidung des VfGH.

© APA