BVT-Ausschuss: Innenminister muss weitere Akten vorlegen
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Konflikt um die Aktenlieferungen des Innenministeriums an den BVT-Untersuchungsausschuss dem Antrag der drei Oppositionsparteien zum Teil recht gegeben. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) muss damit dem U-Ausschuss weitere Dokumente nachliefern, heißt es in der am Montag veröffentlichten Entscheidung des VfGH.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.