Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist befugt, über die Vertreibung der Rohingya-Minderheit aus Myanmar zu urteilen. Das entschied eine Kammer des Haager Tribunals per Mehrheitsentscheid, wie der Strafgerichtshof am Donnerstag mitteilte. Demnach kann das Gericht über die mutmaßlichen Vertreibungen der Rohingya von Myanmar nach Bangladesch Gerichtsbarkeit ausüben.