Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Ermittlungsverfahren nach dem Verbotsgesetz gegen vier Personen, die für die Zusammenstellung und Illustration der sichergestellten Liederbücher der Burschenschaft "Germania" verantwortlich zeichneten, eingestellt. Die Anklagebehörde verwies am Freitag auf die in Ansehung des Verlags- und Ausgabezeitpunktes im Jahr 1997 eingetretene Verjährung.
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