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„Der Zweck heiligt hier nicht die Mittel“

Ein Sachwalter, der vom Gesetz dazu verpflichtet wurde, für einen Klienten ein Haus zu verkaufen, darf nicht öffentlich machen, dass dieser von ihm betreut wird.

Die persönlichen Daten hätten geschwärzt werden müssen
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
Die persönlichen Daten hätten geschwärzt werden müssen
PETER FILZWIESER