Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wohnen „Der Zweck heiligt hier nicht die Mittel“Ein Sachwalter, der vom Gesetz dazu verpflichtet wurde, für einen Klienten ein Haus zu verkaufen, darf nicht öffentlich machen, dass dieser von ihm betreut wird. © Illustration: Sinisa PismestrovicDie persönlichen Daten hätten geschwärzt werden müssenPETER FILZWIESERvor 7 Jahren19. Dezember 2019 um 10:37Mein RechtWohnen