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Weiterer klischeehafter Homosexuellen-Asylbescheid
Nach einem dubios begründeten negativen Asylbescheid gegen einen homosexuellen Afghanen ist nun ein weiterer ähnlicher Fall bekannt geworden. Einem 27-jährigen irakischen Asylwerber, der als einen der Fluchtgründe seine Homosexualität angegeben hatte, wurde demnach beschieden, dass er zu "mädchenhaft" und "nicht authentisch" auftrete. Eine homosexuelle Orientierung sei deshalb "nicht glaubhaft".