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Weder wurde etwas neu geregelt, noch gab es gehäuft illegale Verstöße

Die "Tierschützerpartei" FPÖ geht mit Lorbeeren hausieren, die ihr nicht zustehen: Das Schächten ist seit dem Jahr 2005 streng im Tierschutzgesetz geregelt. Der neue Erlass des Sozialministeriums hat damit nichts zu tun. Und "illegales Schächten" ist ebenfalls kein wahrnehmbares Problem mehr.

Das Tierschutzgesetz regelt bereits seit dem Jahr 2005, dass rituelle Schlachtungen nur unter Aufsicht stattfinden dürfen
© APA/BARBARA GINDL
Das Tierschutzgesetz regelt bereits seit dem Jahr 2005, dass rituelle Schlachtungen nur unter Aufsicht stattfinden dürfen
Claudia Gigler