Rauchverbot an Schulen: Keine Ausnahmen mehr möglich
Seit 1. Juli gilt an den Schulen eine Neuregelung des Rauchverbots: Damit wird dieses praktisch auf die gesamte Schulliegenschaft ausgedehnt, etwaige per Hausordnung mögliche Ausnahmeregelungen wurden damit aufgehoben. So darf etwa auf Freiflächen wie dem Schulhof nicht mehr geraucht werden - weder von Schülern noch von Lehrern.
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