"Tante Ju"-Absturz - Schweizer Airline darf weiterfliegen
Nach dem Absturz des Oldtimer-Flugzeuges "Tante Ju" in der Schweiz am 4. August darf die Oldtimer-Fluglinie ab Freitag wieder den Flugbetrieb aufnehmen. Daran sind allerdings drei Auflagen des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) geknüpft. So müssen die verbleibenden zwei Flugzeuge der Oldtimer-Airline eine Flughöhe einhalten, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe liegt.
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