Erste Urteile der Verwaltungsgerichte über vermeintliche austrotürkische Doppelstaatsbürger fielen hart aus. Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft wurde bestätigt. Das jedoch ohne tatsächliche Beweise, nur auf Grundlage von Annahmen. Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk vermutet, "dass das letzte Wort noch nicht gesprochen" sein dürfte, wenn Betroffene die Höchstgerichte anrufen.