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Kein EU-Asylrecht für Palästinenser unter UN-Schutz
Palästinenser unter dem Schutz einer UN-Hilfsorganisation können in der Europäischen Union nicht als Flüchtlinge anerkannt werden. Dies gelte, solange die betroffene Person Schutz und Beistand durch das Hilfswerk der Vereinten Nation für Palästinenserflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) erhalte, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Mittwoch.