Neue Gentechnikverfahren unterliegen GVO-Richtlinie
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Mittwoch entschieden, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) sind und grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen. Von diesen Verpflichtungen ausgenommen seien die mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen, die seit langem als sicher gelten.