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Strafe für Mutter nach Baby-Tod erhöht
Nach dem Prozess um den Tod eines dreieinhalb Monate alten Babys hat das Oberlandesgericht Wien die Strafe gegen die Mutter in der Berufungsverhandlung am Mittwoch von drei Jahren teilbedingt auf vier Jahre unbedingt erhöht. Das teilte ihr Verteidiger Wolfgang Blaschitz der APA mit. Beim Kindsvater, dem ehemaligen Lebensgefährten der Frau, blieb es bei lebenslanger Haft wegen Mordes.