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© FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMDer Pfleger kündigte innerhalb der Bedenkzeit Berufung sowohl gegen den Schuldspruch als auch die Höhe der Strafe an
Infusionsverwechslung: Pfleger beruft gegen Urteil
Freispruch für Kollegin rechtskräftig.
